Eile geboten: Fördermittel beim Denkmalschutz

Wahlkreisabgeordneter Harald Orthey MdB macht darauf aufmerksam, dass der Bund mit dem neuen Denkmalschutz-Sonderprogramm XV weitere 50 Millionen Euro für den Erhalt und die Sanierung von Kulturdenkmälern zur Verfügung stellt. Auch Maßnahmen an historischen Orgeln können gefördert werden.
Der Programmaufruf wurde am 14. September veröffentlicht und den Ländern zugeleitet. Da die Länder die geprüften Anträge bereits bis zum 2. Oktober 2026 beim Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien einreichen müssen, bleibt für interessierte Antragsteller nur ein kurzes Zeitfenster.
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen zur Substanzerhaltung und Restaurierung von denkmalgeschützten Kulturdenkmälern. Bei historischen Orgeln kommen Maßnahmen zur dauerhaften Sicherung und Erhaltung sowie zur Verbesserung oder Wiederherstellung der Spielbarkeit in Betracht.
Die Bundesförderung beträgt grundsätzlich bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist unter anderem, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde.
Nähere Informationen zu den Rahmenbedingungen sind unter www.kulturstaatsminister.de/denkmal-und-kulturgutschutz/denkmalschutz/denkmalschutz-sonderprogramme-1 zu ersehen.
Anträge werden nicht unmittelbar beim Bund gestellt, sondern über die zuständige Stelle des jeweiligen Landes. Für Rheinland-Pfalz ist dies die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz in Mainz.